Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Anerkennung der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen:
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Andere Bedingungen gelten auch dann nicht, wenn nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Abweichungen sind nur dann gültig, wenn diese schriftlich vereinbart wurden. lm übrigen gilt die VOB in der jeweils aktuellsten Fassung

2. Aufträge:
Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

3. Preise:
Die Preise gelten einschl. der Transport- und Montagekosten, sofern nicht andere Bedingungen ausdrücklich vereinbart wurden. Unvorhersehbare Materialpreis- und Lohnerhöhungen, die die Lieferung mittelbar oder unmittelbar verteuern, gehen zu Lasten des Bestellers.

4. Zahlungen:
Zahlungen sind in bar ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. Skontoabzüge sind unzulässig. Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn an Gegenständen noch Nacharbeiten auszuführen sind. ln diesem Falle kann ein zu vereinbarender Sicherheitsbetrag vom Besteller einbehalten werden. Der Betrag wird spätestens nach Durchführung der Nacharbeiten fällig. Für Zahlungen, die später als 10 Tage nach Fälligkeit eingehen, werden Verzugszinsen nach den jeweiligen Bankdebetzinsen berechnet.

5. Lieferzeit:
Liefertermine sind nur dann als verbindlich anzusehen. wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Sollten unvorhersehbare Verhältnisse die Lieferung verzögern oder unmöglich machen, sind Schadensersatzansprüche des Bestellers ausgeschlossen.

6. Montage:
Montagen erfolgen, sobald die Örtlichkeiten ein ungehindertes Arbeiten zulasserı. Leistungen des Auftrag- nehmers sind vom Auftraggeber vor Beschädigungen beim weiteren Baugeschehen zu schützen. Alle etwa notwendigen Maurer-, Stemm- und Beiputzarbeiten sind bauseits durchzuführen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.

7. Beanstandungen:
Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Fertigstellung schriftlich geltend gemacht werden. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt kostenlos eine Nachbesserung. Geringe Abweichungen in den ELOXAL-Tönen bzw innerhalb des RAL-Farbfächers sind zulässig. Auf besonderen Wunsch werden Grenzmuster (Hell-/ Dunkelgrenze) vorgelegt, die den Farbtoleranzbereich für den jeweiligen Auftrag festlegen. Bei Verglasung mit lsoiergias beschränkt sich unsere Gewährleistung für Erblinden von Scheiben aufgrund eines Fabrikationsfehlers auf die 8-jährige Garantie des Glasherstellers in Gestalt der Lieferung einer Ersatzsoheibe. Die hierbei entstehenden Kosten (Transport, Aus- und Wiedereinglasen) gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Gewährleistungsfrist für alle anderen Bauleistungen endet nach Ablauf von 2 Jahren. Die Frist beginnt mit Abnahme der Leistung. Für nicht vom Auftragnehmer selbst hergestellte Teile, z.B. Beschläge, Schlösser, Bodentürschließer, Oberlichtöffner usw. gelten Ersatzansprüche nur dann und in dem Umfang, wie solche von den betreffenden Herstellern aufgrund ihrer Garantie- und Gewährleistungsbestimmungen anerkannt werden. Weitere Ansprüche. insbesondere auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.

8. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zur völligen Bezahlung der aus der Geschäftsverbindung entstandenen Gesamtforderung Eigentum des Lieferers.

9. Gerichtsstand:
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Emmerich am Rhein.